FAQ
- In welchen Fällen ist es notwendig das originale Dokument vorzulegen?
Bitte bringen Sie das originale Dokument ins Büro mit,
- wenn man die Übersetzung mit dem Originaltext zusammenheften muss;
- wenn man die Übersetzung entweder von unserem Büro oder dem Notar beglaubigen muss. Der Notar kann nur originelle Dokumenten bescheinigen.
- wenn das scanierte und per E-Mail an uns gesendete Dokument von sehr schlechter Qualität ist und wenn ohne den ursprünglichen Text die Übersetzerin/ der Übersetzer alle darin enthaltenen Informationen nicht übersetzen kann.
- Muss der Dokumentenbesitzer die Dokumenten selbst bringen und zurückholen?
Nein. Im Auftrag des Kunden kann seine/ihre Familie, Verwandte, sein/ihr Freund oder jemand auf dem der Kunde vertraut das auch tun.
- Ist es möglich die Originaldokumente an uns per Post an das Büro senden?
Ja, natürlich, aber Sie sollen ein Einschreiben schicken. Wir können auch die bestätigte Übersetzung Ihnen in Litauen oder im Ausland zurück schicken (Versandkosten werden in die Rechnung hinzugefügt). Nur geben Sie bitte die genaue Adresse!
- Kann man die Bestätigungszeit bei dem Notar reservieren?
Leider gibt es diese Möglichkeit nicht. Der Notar benennt eine Zeit nur in Fälle von der Erteilung der Vollmacht, vom Abschluss eines Rechtsgeschäftes oder anderen Dokumenten.
- Ist es notwendig alte Geburts- und Eheurkunde, die in LiSSR ausgestellt waren, durch die Neue ersetzen?
Ja, vor allem in Zusammenhang mit der Arbeit, dem Studium oder für die Zwecke der Eheschliessung im Ausland. Erwähnte Dokumenten, auch die in einem anderen Stadt ausgestellt waren, können im Standesamt Vilnius (K. Kalinausko str. 21, Vilnius 03107) verändert sein. Das Standesamt Vilnius kann auch neue Dokumenten dringend ausstellen.
- Ist es möglich die Dokumenten, die nicht in der Republik Litauen ausgestellt waren, in Litauen durch eine Authentifizierungszertifikat (Apostille) beglaubigen?
Nein, nur die Dokumenten, die in der Republik Litauen ausgestellt und mit einem staatlichen Stempel (mit dem Vytis-Zeichen) versiegelt sind, können in Litauen beglaubigt sein. Die Dokumenten, die in eine Fremdsprache ausgestellt waren, sollen vor allem in dem Land beglaubigt sein, wo sie ausgestellt wurden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Web-Site in der Spalte „APOSTILLE”.7
7. Ist es möglich mit Zahlungskarte bezahlen?
Leider nicht. Sie können entweder durch eine elektronische Geldüberweisung vor der Übersetzungsrücknahme oder bei Ankunft im Büro in bar bezahlen.